Allgemeine Geschäftsbedingungen

PC Help IT GmbH & Co. KG
Heisinger Str. 12
87437 Kempten

Die GmbH & Co. KG Vertreten durch

die Geschäftsführer

Stefan Hiltensberger, (Anschrift s.o.)
Michael Beck, (Anschrift s.o.)

Persönlich haftende Gesellschafterin:
PC Help IT Verwaltungs GmbH

PC Help Consulting GmbH
Heisinger Str. 12
87437 Kempten

Die GmbH Vertreten durch

den Geschäftsführer Martin Zpevak, (Anschrift s.o.)

Stefan Hiltensberger, (Anschrift s.o.)
Michael Beck, (Anschrift s.o.)

I. Allgemeines – Geltungsbereich

1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen sowie sonstigen Leistungen
einschließlich etwaiger Beratungsleistungen, Dienstleistungen, Wartungsleistungen und Auskünfte der PC Help IT
GmbH & Co. KG (im folgenden PC Help genannt) und dem/den Kunden (Endkunden / juristische Personen / Firmenkunden).
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Die vorliegenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses; sie finden Anwendung
auf alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, insbesondere Verträge sowie alle hiermit im Zusammenhang gemachten
Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden
und unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder im Internet erfolgt sind. Sie werden auch dann Vertragsinhalt,
wenn sie dem Vertragspartner nicht mit dem Angebot zugeleitet oder sonst wie vor Abschluss des Vertrages übergeben oder
zur Kenntnis gebracht worden sind. Der Vertragspartner kann die Geschäftsbedingungen jederzeit schriftlich bei PC Help
anfordern oder direkt von der Homepage herunterladen. Die PC Help ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit
mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten
wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften,
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln.
4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individuelle schriftliche Vereinbarungen
bleiben hiervon unberührt und gelten teilergänzend oder teilersetzend zu vorstehenden Bedingungen.


II. Angebote, Preise, Vertragsschluss

1) Unsere Angebote sind auch bezüglich Preisangaben freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass die PC Help die
Verbindlichkeit eines Angebotes bestätigt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht
bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Produkte (insbesondere Drittprodukte) dürfen von uns jederzeit geändert
werden, soweit die geänderten Produkte keine geringere Funktionalität und Leistung aufweisen und die Änderung für den
Kunden zumutbar ist.
2) Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware oder Leistung erwerben zu wollen. PC Help ist berechtigt,
das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei PC Help anzunehmen.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn PC Help dem Kunden die Annahme seiner Bestellung schriftlich bestätigt oder PC
Help ihm die bestellte Ware oder Dienstleistung liefert bzw. aushändigt.
3) Mündliche Nebenabreden oder mündliche Vereinbarungen über die Abänderung des Vertrages sind von PC Help schriftlich
zu bestätigen.
4) PC Help ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern und sobald sich nach Bestellung auf Seiten des Vertragspartners
eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse herausstellt oder ein Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt wurde und sich der Vertragspartner in Verzug befindet.
5) Zeichnungen, Abbildungen, Leistungsbeschreibungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich
schriftlich vereinbart werden.
6) Bestellt der Verbraucher telefonisch oder auf elektronischem Wege, wird PC Help den Zugang der Bestellung unverzüglich
bestätigen. Die Zugangsbestätigung selbst stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung
kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
7) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von PC Help zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten
Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Eine bereits geleistete Gegenleistung wird in diesem Fall unverzüglich rückerstattet.
8) Sofern der Verbraucher auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf
Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
9) Die von PC Help mitgeteilten Preise verstehen sich, soweit nichts anderes angegeben wird, zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt
gültigen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich Kosten der Verpackung, Lieferung, Versicherung, Installation und sonstiger
Nebenkosten. PC Help behält sich vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und
Versicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für Serviceleistungen oder Komponenten) mit Wirkung für künftige Geschäfte
entsprechend anzupassen.
10) Liefer- oder Ausführungszeiten sind, soweit nicht eine ausdrückliche Zusicherung eines Fixtermins erfolgt, nur ungefähr
vereinbart. Lieferort ist der in der Auftragsbestätigung bezeichnete Ort.
11) Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen. Werden bei diesen Angaben in den Unterlagen
Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Kunde PC Help von sämtlichen Ansprüchen des Schutzrechtinhabers frei.
 

III. Eigentumsvorbehalt

1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich PC Help das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises
vor.
2) Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich PC Help das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller
Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und/oder Inspektionsarbeiten erforderlich
sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen
wurde.
4) Der Kunde ist verpflichtet, PC Help einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen
oder die Vernichtung der Ware unverzüglich schriftlich mitzuteilen und den Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen.
Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
5) PC Help ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3
und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
6) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt PC Help bereits jetzt
alle Forderungen und sonstige hieraus resultierende Rechte in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung
gegen einen Dritten erwachsen. PC Help nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur
Einziehung der Forderung ermächtigt. PC Help behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall darf der
Kunde nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. PC Help ist berechtigt in einem solchen Fall Auskunft über die Empfänger
der Vorbehaltsware zu verlangen, sowie diesen die Abtretung der Forderungen anzuzeigen.
7) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für PC Help. Erfolgt eine
Verarbeitung mit PC Help nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt PC Help an der neuen Sache das Miteigentum im
Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die
Ware mit anderen, PC Help nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
 

IV. Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen
einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten
Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
2) Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtet Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen
nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch
Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
3) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt
werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40,00
der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40,00
hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
4) Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung
zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über
die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der
Verbraucher zu tragen.
5) Kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen besteht bei:
a) Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder zusammengestellt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
oder deren Verfalldatum überschritten wurde,
b) Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher
entsiegelt worden sind,
c) Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.


V. Vergütung

1) Der von PC Help angebotene Preis ist für 14 Tage seit Abgabe des Angebots bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche
Umsatzsteuer nicht enthalten. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale
in Höhe von EUR 10,00. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen
Kosten. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme, Rechnung oder Lastschrift leisten.
2) Der Kunde verpflichtet sich, bei Vorortgeschäften sofort, bei Warenlieferung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware
den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug wird neben
den gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) und sonstigem Verzugsschaden für jedes außergerichtliche Mahnschreiben ein
Betrag von 5,00 Euro fällig. Gegenüber dem Unternehmer behält sich PC Help vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen
und geltend zu machen.
3) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch
uns schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn der Gegenanspruch aus
demselben Vertragsverhältnis beruht.
 

VI. Gefahrübergang

1) Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit
der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur
Ausübung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
2) Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften
Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

VII. Gewährleistung

1) Sofern PC Help dem Kunden Proben oder Muster zur Verfügung stellt oder von ihm erhält, Analysen, DIN-Bestimmungen,
ISO-Normen, Richtlinien, andere inländische oder ausländische Qualitätsnormen nennt oder sonstige Angaben über die
Beschaffenheit der Ware oder Leistung macht, dienen diese lediglich zur näheren Beschreibung der von PC Help zu erbringenden
Leistungen. Eine Eigenschaftszusicherung ist hiermit nicht verbunden. PC Help ist insbesondere nicht zu prüfen
verpflichtet, ob die Ware für den vom Kunden vorgesehenen spezifischen Einsatzzweck geeignet ist.
2) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von PC Help nicht befolgt, Änderungen an den (auch eigenen) Produkten
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen,
so entfallen Ansprüche des Kunden wegen Mängel der Produkte, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte
Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
3) Ist der Käufer Unternehmer (Kaufmann im Sinne des HGB), hat er die gelieferte Ware oder Leistung unverzüglich mit der
ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt
der Ware oder Leistung, schriftlich zu rügen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
Verborgene Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als
vorbehaltlos genehmigt, die Leistung als vorbehaltlos abgenommen. Etwa weitergehende Obliegenheiten des Kunden aus §
377 HGB bleiben unberührt. Im Fall rechtzeitiger Anzeige leistet PC Help für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl
Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
4) Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
erfolgen soll. PC Help ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere
bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6) Unterlässt der Kunde die Wahrung von Rückgriffsrechten gegen Dritte, verarbeitet er ohne vorherige Qualitätskontrolle
mangelhafte Ware oder liefert er als mangelhafte gerügte Ware an Dritte aus, ohne PC Help zuvor Gelegenheit zur Prüfung
gerügter Mängel gegeben zu haben, entfallen alle Mängelansprüche. Entsprechendes gilt für die Folgen ungeeigneter oder
unsachgemäßer Verwendung der Ware, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäßer
Änderungen der gelieferten Ware, natürlicher Abnutzung sowie fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung.
7) Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst,
für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen innerhalb
einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche
Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.
Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechtezwei Monate nach seiner Feststellung
des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft
den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für
seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit
der Sache. Die Bestimmungen gemäß §§ 373 HGB bleiben von diesen Regelungen unberührt.
8) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht
ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
9) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar
ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies
gilt nicht, wenn PC Help die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
10) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist
zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung
der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 7 dieser Bestimmung).
11) Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als
vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
12) Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung
verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
13) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch PC Help nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
14) PC Help hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb
unseres Erfüllungsbereiches liegenden Hinderungsgrund beruht (z.B. Nichtlieferung von Zulieferkomponenten, Naturkatastrophen,
hoheitliche Maßnahmen). Vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund
länger als 3 Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


VIII. Haftungsbeschränkungen

1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware oder Leistung
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung ist insoweit ausgeschlossen, als der eingetretene
Schaden durch die Vornahme zumutbarer schadensmindernder Maßnahmen des Kunden hätte verhindert werden
können, wie beispielsweise durch eine ordnungsgemäße Datensicherung.
2) Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des
Kunden.
4) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt
nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
5) PC Help haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige
mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für den Verlust aufgezeichneter Daten, es sei denn, ein von PC Help garantiertes
Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern. Für die Wiederbeschaffung
von Daten haftet PC Help nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus anderem Datenmaterial mit vertretbarem
Aufwand rekonstruiert werden können.
6) Soweit die Haftung von PC Help beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern,
Vertretern und anderen Erfüllungsgehilfen von PC Help.


IX. Datenschutz

1) Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und die Einhaltung dieser
Bestimmungen ihren Mitarbeitern sowie etwaigen Unterauftragnehmern aufzuerlegen. Sie sind außerdem verpflichtet, sich
wechselseitig bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit
gemäß den Bestimmungen des geschlossenen Vertrages zu unterstützen.
2) Sollte sich herausstellen, dass die Zusammenarbeit zwischen den Parteien im Hinblick auf personenbezogene Daten den
Abschluss zusätzlicher Vereinbarungen über den Datenschutz (z. B. einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art.
28 DSGVO) erforderlich macht, wird der Kunde eine solche Vereinbarung mit dem Lizenzgeber schließen und die darin
niedergelegten Pflichten einhalten, soweit dies erforderlich ist, um die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten zu gewährleisten.
 

X. Geheimhaltung

1) Der Kunde ist verpflichtet alle Informationen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag und dessen Durchführung
entstehen, geheim zu halten und ausschließlich für die in dem jeweiligen Vertrag beschriebenen Zwecke zu verwenden.
2) Der Kunde ist verpflichtet, die Geheimhaltung gegenüber Dritten auch durch seine Mitarbeiter sicherzustellen.
3) Diese Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die dem Kunden bei Erhalt
bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war, oder die von dem Kunden ohne Verwertung geheim
zu haltender Unterlagen oder Kenntnisse entwickelt werden. Diese Verpflichtung gilt auch dann nicht, wenn der Kunde zur
Offenlegung gesetzlich oder durch behördliche oder gerichtliche Anordnung verpflichtet ist.
4) Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte ist nur durch vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers
gestattet.
5) Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.


XI. Urheberrechte und Schutzrechtsverletzungen

1) Soweit zum Lieferumfang oder der Leistung auch lizenzpflichtige Betriebssoftware gehört, räumt PC Help dem Kunden mit
vollständiger Bezahlung ihrer Rechnung aus der Lieferung ein einfaches, nicht ausschließliches und nur im Verbund mit der
dazugehörigen Hardware übertragbares, Recht ein, diese Software in dem zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Programmzustand
(Release) auf der gelieferten Anlage zu nutzen. Für Anwendersoftware gelten besondere Lizenzbestimmungen, die
dem Kunden jeweils mit der Software ausgehändigt werden.
2) Der Kunde erkennt an, dass Software Markenrechte, Know-how und anderes geistiges Eigentum enthalten oder verkörpern
kann und dass diese Rechte PC Help, Softwareherstellern, Zulieferern oder Dritten zustehen.
3) Der Auftraggeber sichert zu und haftet gegenüber PC Help, dass er die von PC Help geprüften Daten und etwaige zugrunde
liegende Software zu Recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen
erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten PC Help im Rahmen
des Auftrages zugänglich zu machen. PC Help verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
dahingehend, dass keinerlei Daten des jeweiligen Auftraggebers übernommen, selbst genutzt oder an Dritte weitergeben
werden, sofern eine rechtliche Verpflichtung hierzu nicht bestehen sollte.
4) PC Help trifft keine Verpflichtungen, wenn die Betriebssoftware, Maschinen oder Teile hiervon vom Kunden geändert oder
mit nicht von PC Help zur Verfügung gestellten Programmen oder Daten verbunden werden und daraus Ansprüche Dritter
entstehen.

XII. Software

Für die von PC Help gelieferte Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages. Diese sind dem jeweiligen
Produkt beigefügt. Der Kunde erklärt ausdrücklich, diese anzuerkennen.

XIII. Schlussbestimmungen

1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Für die
Einhaltung bestehender Exportkontrollvorschriften ist allein der Kunde verantwortlich.
2) Ihre Daten unterliegen im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehung der elektronischen Datenverarbeitung. Wir werden
bei Nutzung der personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes beachten.
3) Gesetzliche Verbraucherschutzrechte werden von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt, insbesondere
die Rechte und die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes.
4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde
keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.
5) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14
Abs.1 ODR-VO und § 36 VSBG) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir ziehen es vor, Ihre
Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte
kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt.
6) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem
der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.